top of page

Brauchen Onlinehändler einen Steuerberater?

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 25. Okt. 2021
  • 3 Min. Lesezeit


Wie ihr wisst ist unser Standpunkt, dass man als Existenzgründer eigentlich viele Dinge alleine oder in einzelnen Beratungsstunden mit einem Steuerberater managen kann.

In Sachen eCommerce sehen wir die Sache allerdings anders.

Hier startet man als Gründer nämlich schon häufig mit steuerlich so komplizierten Sachverhalten, dass es als steuerlicher Laie einfach unmöglich ist, hier klar zukommen.

Das hat viele Gründe, aber 2 sind ganz besonders schlagkräftig.


Warum Ist-Versteuerung und EÜR leider nicht gehen


Als "normaler Gründer“ ist es eine super Sache, dass man steuerliche Vereinfachungsregelungen wie die Ist-Versteuerung nutzen kann.

Beim Onlinehandel stellt die einen aber wegen der maximal unübersichtlichen Transaktionslisten der Marktplätze vor ungeahnte Hürden.

Denn bei der Ist-Versteuerung muss man Umsätze erst dann umsatzsteuerlich versteuern, wenn dafür auch wirklich das Geld zugeflossen ist.

Aus diesen Transaktionslisten lässt sich das aber im Grunde gar nicht erkennen.

Hier ist die eigentlich etwas kompliziertere und gründerunfreundlichere Soll-Versteuerung also meistens die bessere Lösung.


Das gilt außerdem auch entsprechend für die Einnahmen-Überschussrechnung.

Für "normale Gründer" ist das prima – man rechnet nur ein bisschen Plus und ein bisschen Minus und fertig ist man schon.

Beim Onlinehändler ist genau das wegen unübersichtlicher Transaktionslisten und Verrechnungsmechanismen - also der Verrechnung der Einnahmen mit Gebühren für Leistungen des Marktplatzes - auch nicht so easy möglich, weil auch die EÜR nach Geldzufluss und -abfluss geht.

Wie wir schon gelernt haben, geben das diese Transaktionslisten und auch die übrigen Daten, die man so bekommt, meistens nicht her.

Deshalb ist die eigentlich kompliziertere Bilanzierung also auch hier meistens die bessere Wahl. Denn hier kommt es nicht auf den Geldzufluss oder Geldabfluss an, sondern immer darauf, in welchen Zeitraum eine Leistung wirtschaftlich gehört, also vereinfacht gesagt, wann die Bestellung abgewickelt wurde.


Was wenn ihr ins Ausland verkauft?


Erschwerend kommt hinzu, dass man beim Thema eCommerce ja auch schon bei nur verhältnismäßig wenigen Transkationen pro Monat super schnell Auslandssachverhalte hat.

Und dann wird es richtig kompliziert.

Denn das Umsatzsteuer eCommerce Package vom 1.7.2021 hat dazu geführt, dass beinahe jede Lieferung an einen Privatkunden in ein anderes EU-Land steuerpflichtig im Zielland ist.

Und das führt dann dazu, dass man sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren und dort auch regelmäßige Meldungen abgeben muss.

Das kann man durch die Teilnahme am OSS, dem One Stop Shop, allerdings umgehen.

Das ist so ein besonderes Besteuerungsverfahren für innergemeinschaftliche Fernverkäufe - also Verkäufe an Privatpersonen im EU-Ausland.


Allerdings hat man hier auch ein anderes Problem und zwar die eher schleppende Digitalisierung bei der Finanzverwaltung.

Die Meldung muss beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden und da kann man seine Steuern dann auch direkt bezahlen, das ist toll.

Leider muss man jetzt aber die erste Meldung zu Ende Oktober per Hand eintippen.

Also nichts mit Schnittstelle oder CSV Upload oder so.


Und dann gibt es ja auch noch diese Sache mit den Fulfillment Strukturen – super praktisch, da günstigerer Versand und größere Nähe zum Abnehmer.

Aber in Sachen Steuern super unpraktisch, da es leider keinen Weg gibt, um hier die Registrierung und Meldepflichten im Lagerland zu umgehen.

Dafür muss man definitiv regelmäßig umsatzsteuerliche Meldungen im Ausland machen.


Warum Onlinehändler einen Profi für Steuern an der Seite brauchen


Und die große Krux an alledem ist, dass man nun anhand der unübersichtlichen Transaktionslisten eruieren muss, welche Transaktion nun wo in welchem Land zu welcher steuerlichen Konsequenz geführt hat.

Und das ist einfach unmöglich, es sei denn, man verkauft halt nur 3 Sachen pro Monat.

Aber das tut ja niemand.


Deswegen braucht man als Onlinehändler unserer Meinung nach zwingend einen Steuerberater, der sich mit genau diesen Besonderheiten des eCommerce auskennt und mit Tools arbeitet, die die Auswertung dieser Daten automatisch abwickeln können.

Das manuell zu machen ist viel zu fehleranfällig, ineffizient und teuer.

Aber solche Steuerberater gibt es ja zum Glück, wie auch uns.

Wenn ihr da Hilfe braucht, klickt mal auf unserer Partner Seite auf das Logo unserer Kanzlei :)




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




Comments


  • Grau YouTube Icon
  • Grau Icon Instagram
  • Tick Tack
  • Grau LinkedIn Icon
  • Grau Facebook Icon
bottom of page