Die 5 besten Steuertipps beim Investieren
- Wir lieben Steuern
- 14. Apr.
- 5 Min. Lesezeit
Wenn ihr was für euer Alter tun oder ein Vermögen aufbauen wollt, wollt ihr eins am liebsten so spät wie irgend möglich: Steuern zahlen.
Denn Geld, was ihr ans Finanzamt abgeben müsst, kann nicht mehr für euch arbeiten und das sorgt dafür, dass euer Endvermögen kleiner wird.
Wenn ihr schon ein bisschen im Thema seid, wisst ihr auch schon, dass neben der Höhe eurer Investments eben auch die Zeit ein ganz wesentlicher Faktor ist.
Das liegt am sogenannten Zinseszinseffekt.
Heißt: Je länger euer Geld investiert ist, desto größer das Endvermögen, weil die erwirtschafteten Erträge eben auch für euch mitarbeiten.
Mit unseren Top 5 Steuertipps zum Investieren spart ihr euch Steuern entweder komplett oder ihr verschiebt sie nach hinten, sodass ihr den Zinseszinseffekt so gut wie möglich ausnutzen könnt.
Tipp Nummer 1- Schöpft euren Sparerpauschbetrag aus!
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, der macht, dass ihr einen gewissen Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei einkassieren könnt.
Aktuell sind das 1.000 € pro Jahr pro Person.
Dieser Freibetrag kann aber leider nicht mit in spätere Jahre genommen werden, wenn ihr ihn nicht benutzt.
Am Ende des Jahres verpufft also der Teil dieser 1.000 €, den ihr noch nicht genutzt habt, einfach.
Wenn ihr das zulasst, verschenkt ihr bares Geld.
Deshalb solltet ihr gegen Jahresende immer einmal schauen, wieviel eures Sparerpauschbetrags noch offen ist.
Wenn ihr Positionen habt, die ihr sowieso loswerden wollt oder wenn ihr euch ans Rebalancing macht, könnt ihr hier also gucken, dass ihr so viel verkauft, dass ihr mit den realisierten Gewinnen die 1.000 € voll macht.
Das funktioniert aber nur dann gut, wenn ihr den zweiten Tipp beachtet:
Tipp 2 - Richtet einen Freistellungauftrag ein!
Den Sparerpauschbetrag könnt ihr problemlos über eure Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen.
Aber: Die macht ihr ja frühestens im Folgejahr.
Wenn ihr beim Steuerberater seid oder freiwillig abgebt, können auch Jahre ins Land ziehen, bis ihr die Erklärung abgebt.
Und nur weil ihr eure Erklärung abgebt, heißt das noch lange nicht, dass ihr dann auch die Steuern auf die ersten 1.000 € Kapitalerträge in dem Moment zurück bekommt.
Das Finanzamt muss dafür erst noch den Bescheid erlassen und das kann je nach Wohnort und aktueller Lage in den Ämtern auch mehrere Wochen oder Monate dauern.
In all dieser Zeit liegt das Geld also beim Finanzamt statt bei euch und kann keine Erträge für euch erwirtschaften.
Und am allerschlimmsten: Wenn ihr vergesst, eure Steuererklärung abzugeben, ist das Geld einfach komplett futsch!
Also einfach entspannt automatisiert dafür sorgen, dass nicht mehr Steuern einbehalten werden als nötig.
Wichtig: Wenn ihr den Freistellungauftrag auf mehrere Banken und Broker aufteilt, passt auf, dass ihr insgesamt nicht mehr als 1.000 € vergebt, sonst könnte es ungemütlich für euch werden.
Wenn ihr den Freistellungsauftrag nutzt, könnt ihr dann auch bei den meisten Banken und Brokern einsehen, wieviel ihr im aktuellen Jahr schon genutzt habt, sodass ihr dann Tipp 1 super umsetzen könnt.
Tipp Nummer 3 - Nutzt die Freibeträge eurer Kinder!
Wenn ihr für eure Kinder investieren wollt, spricht vieles dafür, das nicht über euren eigenen Namen zu tun, sondern auf den Namen des Kindes.
Denn: Egal wie alt euer Kind ist, es ist schon ein vollwertiger Steuerpflichtiger und hat damit auch einen eigenen Sparerpauschbetrag UND einen Grundfreibetrag.
Heißt: Solange euer Kind noch kein anderes eigenes Einkommen hat, kann es zigtausende Kapitalerträge pro Jahr erzielen, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen.
Und dafür müsst ihr nicht mal zwingend jährlich eine Steuererklärung für euer Kind machen – Stichwort: Nichtveranlagungsbescheinigung.
Das Ganze funktioniert über sogenannte Junior- oder Kinderdepots und könnte dann was für euch sein, wenn ihr eurem Kind eigenes Vermögen zum Start ins Erwachsenenleben überlassen wollt.
Denn darüber muss man sich im Klaren sein: Das Geld gehört dem Kind und sobald es volljährig ist, kann es damit machen, was es möchte.
Und nein, ihr könnt nicht 17 Jahre lang über das Kinderdepot investieren und dann kurz vor dem 18. alles rausnehmen und euch in eure eigene Tasche stecken, das gäbe rechtliche Probleme und könnte zusätzlich auch steuerstrafrechtlich uncool sein.
Tipp 4 - Gebt eure Steuererklärung ab!
Grundsätzlich verpflichten Kapitalerträge euch nicht dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Aber es kann auch Fälle geben, in denen ihr doch verpflichtet seid, zum Beispiel wenn ihr über ausländische Broker investiert, die die deutsche Kapitalertragsteuer nicht ans Finanzamt abführen.
Und es kann auch einige Konstellationen geben, in denen es für euch super sinnvoll ist, freiwillig eine Erklärung abzugeben.
Zum Beispiel, wenn ihr euren Freistellungsauftrag aufgeteilt habt, bei Broker A schon drüber gekommen seid, aber bei Bank B noch nicht voll ausgeschöpft habt.
Oder wenn ihr Verluste bei Broker C mit Gewinnen bei Broker A verrechnen wollt und dafür eine Verlustbescheinigung beantragt, die ihr dann in eurer Steuererklärung unterbringen könnt.
Oder auch, wenn ihr noch kein oder nur wenig anderes Einkommen habt.
Denn dann kann es sein, dass ihr weniger als die bekannten 25 % Steuern zahlen müsst.
Dafür müsst ihr die Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung beantragen.
Ihr müsst euch aber den Kopf nicht darüber zerbrechen, ob die Günstigerprüfung bei euch greift oder ihr bei einem eurer Broker oder Banken zu viel Steuern gezahlt habt oder ob ihr abgeben müsst oder nicht, wenn ihr es einfach hinter euch bringt und eure Steuererklärung inklusive Anlage KAP einfach abgebt.
Und so baut ihr direkt Routine auf für den Fall, dass ihr irgendwann mal gar nicht mehr drumherum kommt, weil ihr verpflichtet seid, abzugeben.
Und last but not least:
Tipp 5 - Steuert, welche Anteile ihr verkauft!
Im Steuerrecht gilt an vielen Stellen das sogenannte FIFO-Prinzip.
Das steht für First In First Out und bedeutet, dass zuerst Gekauftes zuerst verkauft wird.
Bespart ihr also einen ETF per Sparplan und verkauft dann irgendwann Anteile, werden immer die zuerst gekauften Anteile zuerst verkauft.
Da die aber bei einem langfristig steigenden Markt über die Zeit die höchsten Wertsteigerungen mitgenommen haben – da haben wir ihn wieder, den Zinseszinseffekt – realisiert ihr hier auch die höchsten Gewinne und müsst damit viele Steuern zahlen.
Oft wäre es deshalb besser, jüngere Anteile zuerst zu verkaufen.
Damit ihr hier also beim Entsparen mehr Kontrolle habt, müsst ihr irgendeine Art Trennung von Anteilen hinbekommen, um dann mehrere Pakete zu haben, dir ihr getrennt voneinander verkaufen könnt.
Zum Beispiel indem ihr alle paar Jahre ein neues Depot eröffnet und dort weiter spart.
Oder indem ihr alle paar Jahre das Produkt wechselt, also zum Beispiel einen ETF von einem anderen Anbieter auf denselben Index wählt.
Da das FIFO-Prinzip auch beim Depotübertrag gilt, kann man aber auch noch nachträglich alte Anteile von neueren Anteilen trennen.
Welchen Tipp kanntet ihr noch nicht?
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Peace out!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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