Unsere heutige Frage Numero uno:
Zum Glück muss man das im Normalfall nicht mehr.
Früher waren selbst ganz kleine Anlagen steuerlicher Heckmeck, weil die Einspeisung ins Netz versteuert werden musste.
Und meistens hatte man neben der Einkommensteuer auch noch was mit der Umsatzsteuer zu tun.
Denn viele wollten die Umsatzsteuer aus dem Kauf einer Solaranlage vom Finanzamt wiederbekommen.
Dafür musste man aber auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten und damit mindestens 5 Jahre lang auch Umsatzsteuer abführen, ergo Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgeben.
Diese kleinen Anlagen fallen aber einkommensteuerlich mittlerweile steuerlich unter den Tisch, wenn ihr sie “ganz normal” an oder auf eurem Haus installiert.
Und umsatzsteuerlich braucht ihr euch durch den eingeführten Nullsteuersatz auf Solaranlagen auch keine Gedanken mehr machen.
Ein paar Punkte müsst ihr aber beachten und auch, wenn ihr größere oder mehrere Anlagen installiert, müsst ihr ein bisschen aufpassen.
Das gucken wir uns aber in zwei Wochen ganz in Ruhe an, denn da bekommt ihr ein ganz eigenes PV Video von uns.
In dieser Frage stecken – vermutlich – gleich zwei Denkfehler.
Bei Fehler Nummer 1 kann man sich nicht ganz sicher sein, aber unserer Erfahrung nach wird das Wort “Freiberufler” in 90 % der Fälle falsch verwendet.
Zumindest aus steuerlicher Sicht.
Im Allgemeinen verstehen sich “Freiberufler” als “Freelancer”, also Leute, die – meistens alleine – mit einer Dienstleistung selbständig sind.
Das Wort “Freiberufler” ist aber auch ein steuerlicher Fachbegriff.
Und die wenigsten, die sich als selbständig bezeichnen, sind im steuerlichen Sinne Freiberufler.
Das sind nämlich im Steuerrecht nur ganz bestimmte Berufe wie Arzt, Anwalt, Künstler oder auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Viel verbreiteter sind die Gewerbetreibenden.
Aber wollen wir mal nicht so kleinkariert sein.
Der viel wichtigere Fehler ist nämlich der zweite.
Es existiert leider oft der Irrglaube, mit einem Nebengewerbe könne man bis zu irgendeiner Grenze steuerfrei etwas dazuverdienen.
Meistens wird diese Grenze bei um die 10.000, bei 22.000 oder bei 24.500 angenommen.
Das Problem ist nur, dass hierbei ganz viel durcheinandergeworfen wird.
Die um die 10.000 kommen meistens vom einkommensteuerlichen Grundfreibetrag.
Der Grundfreibetrag ist ein Betrag, den jeder Steuerpflichtige steuerfrei verdienen kann.
Das Problem ist aber: Der gilt für alle Einkünfte.
Wenn ihr also angestellt seid und dann ein Nebengewerbe auf macht, ist der Grundfreibetrag schon für euer Gehalt “in Benutzung”.
Deshalb ist einkommensteuerlich dann jeder mit dem Nebengewerbe dazuverdiente Euro Gewinn zu versteuern.
Die 22.000 kommen von der Kleinunternehmer-Regelung.
Die wird gerne auch mit dem “Kleingewerbe” vermischt.
Ein “Kleingewerbe” gibt es aber steuerlich nicht.
Und die Kleinunternehmer-Regelung ist eine rein umsatzsteuerliche Regelung.
Heißt: Nur, weil ihr die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, heißt das nicht, dass ihr keine Steuern zahlen müsst, denn die Einkommensteuer gibt es ja trotzdem noch.
Und die 24.500 kommen vom Gewerbesteuerfreibetrag.
Der sorgt aber nur dafür, dass ihr als Gewerbetreibende auf die ersten 24.500 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer zahlen müsst.
Mit der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer hat der auch nichts zu tun.
Also ihr seht: Es gibt keine magische Summe, die ihr maximal im Nebengewerbe dazuverdienen könnt, bei der ihr keine Steuern zahlen müsstet.
Und weil in der Frage auch noch gefragt wurde, worauf geachtet werden muss: Dazu müssten wir hier jetzt vieeeel zu weit ausholen.
Aber wir haben ein Buch geschrieben, in dem ihr alles findet, worauf ihr achten solltet, wen ihr gründet.
Hier mal wieder ein klares: Es kommt drauf an.
ELSTER ist die einzige kostenlose Option.
Weil ELSTER aber eben alles kann und können muss, weil es einfach nur die amtlichen Formulare abbildet, ist es hier manchmal nicht ganz so einfach zu wissen, welche Felder für euch überhaupt relevant sind.
Trotzdem ist es auf jeden Fall machbar, mit ELSTER die Steuererklärung abzugeben, wenn man sich einmal ein bisschen reingefuchst hat.
Damit das mit dem Reinfuchsen etwas besser klappt, haben wir euch auch schon einige Videos dazu gemacht, wie ihr ELSTER benutzen könnt und auch dazu, wie so die gängigsten Themen in der Einkommensteuerklärung in ELSTER eingetragen werden.
Eine App ist eine super Option für diejenigen, die keine Lust haben, sich mit ELSTER zu beschäftigen und kein Unternehmen, keine Vermietung und keine komplizierten Sachverhalte haben.
Seid ihr also “normal” angestellt zum Beispiel und investiert vielleicht noch in ETFs und Aktien, ohne da irgendwas Abgefahrenes zu machen, dann kann das für euch eine gute Option sein.
Preislich liegen die Apps meistens so bei um die 30 Euro und oft könnt ihr erst mal alles eingeben und euch eure Erstattung oder Nachzahlung ausrechnen lassen und müsst danach erst zahlen, wenn ihr wirklich übermittelt.
Wenn ihr aber ein Unternehmen habt oder Vermietungsimmobilien oder Kryptos oder eben auch einfach ein bisschen kompliziertere Themen, die ihr euch alleine in ELSTER nicht zutraut, dann ist der Steuerberater sinnvoll.
Der ist zwar die teuerste Option, kann euch aber auch Tipps geben, was ihr noch besser machen könnt.
Und gerade wenn ihr ein Unternehmen habt, kann es eben sinnvoll sein, die steuerlichen To-Dos auszulagern, damit ihr euch auf euer Kerngeschäft konzentrieren könnt.
Wichtig ist aber, dass ein Steuerberater euch eure Eigenverantwortung nicht abnehmen kann.
Heißt ihr solltet trotzdem grob verstehen, was so in euren Steuererklärungen steht und es euch sonst im Zweifel erklären lassen und außerdem müsst ihr eben auch alle Informationen, die steuerlich relevant sind, an euren Steuerberater geben, damit der überhaupt alles richtig machen kann.
Eine Mischung ist für manche auch noch eine gute Idee.
Also: Steuererklärung selbst über ELSTER oder ein Programm machen, aber Beratungstermine mit einem Steuerberater, in dem man einfach ein paar Themen durchspricht oder durchrechnet.
Gerade für Vermieter kann das eine super Sache sein.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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