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Steuerklasse bei Nebengewerbe? - Eure Steuerfragen



Starten wir mit der immer beliebten Umsatzsteuer:

Mehrwertsteuer ist ein Begriff aus dem EU-Steuerrecht

Im deutschen Steuerrecht heißt das entweder Umsatzsteuer oder Vorsteuer - je nachdem aus welcher Perspektive man sie betrachtet. 

Das hilft uns auch schon ein bisschen bei der Klärung der Frage. 

Umsatzsteuer heißt die Steuer, die Unternehmer auf ihrer Ausgangsrechnung ausweisen und ans Finanzamt abführen. 

Vorsteuer heißt die Steuer, die Unternehmer auf den Eingangsrechnungen, die sie von anderen Unternehmern bekommen, sehen und mit dem Rechnungsbetrag an diese bezahlen.

Die bekommen sie - wenn sie denn berechtigt dazu sind - vom Finanzamt zurück.

Unternehmer sind im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich diejenigen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und damit Einnahmen erzielen wollen. 

Wichtig ist hier: Einnahmen, nicht Gewinn. 

Wenn also ein solcher Unternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft, muss er dabei Umsatzsteuer abführen - wenn das Ganze umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist. 

Umsatzsteuerbar kann man sich vorstellen als „Deutschland hat das Recht, die Umsatzsteuer zu erhalten“

Nicht umsatzsteuerbar könnten zum Beispiel Dienstleistungen sein, die ein deutscher Unternehmer an einen Unternehmer im Ausland erbringt. 

Wenn etwas umsatzsteuerbar ist, ist es grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig, es sei denn das Gesetz stellt es umsatzsteuerfrei

Umsatzsteuerfrei können zum Beispiel Heilbehandlungen von Ärzten seien oder auch die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen. 

Wenn wir also den Regelfall haben - einen Unternehmer, der umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt oder Produkte verkauft, muss er die Umsatzsteuer mit dem richtigen Umsatzsteuersatz auf seiner Rechnung aufführen. 

Er kriegt sie dann von einem Kunden mit bezahlt und führt sie ans Finanzamt ab. 

Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann er sich diese gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen. 

Damit ist also der Unternehmerkunde nicht belastet und die Umsatzsteuer wird durchgereicht bis sie irgendwann bei Jemandem ankommt, der sich die Steuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen kann - im Zweifel ist das eine Privatperson. 

Wie auch beim letzten Mal haben wir auch heute wieder Jemanden dabei, der nebenher selbständig ist beziehungsweise es werden will. 

Um die Frage hier zu klären, müssen wir zwei Dinge verstehen: Was Einkunftsarten sind und was Steuerklassen sind. 

Fangen wir mal mit den Einkunftsarten an. 

In der Einkommensteuer gibt es 7 Einkunftsarten, die jeweils eigene Regelungen haben. 

Das sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die aus selbständiger Arbeit, die aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte. 

Um zu verstehen, warum das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, muss man wissen, dass ein Angestelltenjob zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt und alles, was man selbständig macht entweder zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit

Hier wurde der Begriff "Freiberufler" verwendet - im Steuerrecht sind das nur bestimmte Berufe und die haben dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Alle anderen landen in den Einkünften aus Gewerbebetrieb

So, jetzt wo wir das einmal geklärt haben, kommen wir zum nächsten Punkt, den Steuerklassen

Die sind nur dafür da, den unterjährigen Steuerabzug beim Gehalt zu regeln. 

Das heißt Steuerklassen gibt es überhaupt nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Wenn ihr euch also nebenher mit irgendwas selbständig macht, dann gibt es dafür keine Steuerklasse und das ändert auch die Steuerklasse in eurem Job nicht

Wichtig ist aber, dass ihr euch merkt, dass dann eben auch niemand unterjährig die Steuern schon für euch einbehält und ans Finanzamt abführt, das heißt: Ihr müsst den Gewinn, den ihr mit eurem Business macht dann am Ende bei der Steuererklärung komplett versteuern und / oder selbst vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. 

Wie genau das funktioniert und auf was ihr sonst noch so achten müsst, wenn ihr euch selbständig macht, findet ihr aber auch hier

Zum Schluss haben wir noch eine eher einfache Frage: Wie kann ich Dinge absetzen, die ich monatlich bezahle, aber für die ich keine monatliche Rechnung bekomme, weil es ein Abo ist? 

Als Nachweis braucht ihr hierfür nur den Vertrag und im Zweifel einen Nachweis über die monatlichen Zahlungen. 

Dafür reicht dann aber auch eine Umsatzabfrage aus eurem Onlinebanking oder ein Auszug aus PayPal oder was auch immer. 

Bei solchen Abos bildet der Vertrag eine sogenannte Dauerrechnung

Und solange der alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllt, berechtigt der euch dann auch zum Vorsteuerabzug, wenn ihr denn grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt seid.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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